Wie groß ist eigentlich ein Parkplatz?
Eine gute Frage! Man interessiert sich immer für die Größe seines Fahrzeugs, aber wenn es darum geht, es zu parken –möglichst einfach und schnell – wie groß muss ein Parkplatz sein?
5 m x 2,30 m: Standardgröße für Parkplätze
Ein Standard-Reihenparkplatz (gerades Einparken, 90°C zur Fahrgasse) ist 5 m lang und 2,30 m breit.
Es gibt auch eine ganze Reihe von Standardgrößen für „Fischgräten“-Parkplätze (je nach Winkel) oder auch für Längsstellplätze. Bei letzteren (die Fahrzeuge werden Stoßstange an Stoßstange hintereinander abgestellt) ist die Standardgröße ebenfalls 5 m x 2,30 m. Falls auf der Fahrerseite eine Wand/Mauer vorhanden ist, muss der Stellplatz 5 m x 2,50 m betragen; befindet sich diese hingegen auf der Seite des Beifahrers, genügen 5 m x 2 m. Zu beachten ist, dass diese Stellplatzgrößen in Tiefgaragen je nach Baujahr und Grundriss abweichen können.
Besondere Abmessungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Barrierefreie Parkplätze erfordern spezifische Abmessungen: 5 m x 3,30 m, zudem sie müssen mit einem speziellen Piktogramm ausgewiesen sein. Liegen sie z. B. an einem Zebrastreifen, dann dürfen sie auch nur 5 m x 2,30 m groß sein.
Und die Parkplatzhöhe?
Die Höhe der Parkplätze kann variieren und wird an den Einfahrten zu den Parkhäusern ausgeschildert. Es ist ratsam, nicht die Grenzen auszureizen und zu denken: „wird schon passen“: Böse Überraschungen können teuer werden: neben den Schäden an Ihrem Fahrzeug müssen Sie auch für Schäden am Parkhaus aufkommen. Prüfen Sie vor Antritt Ihrer Fahrt auf den Webseiten der jeweiligen Interparking-Parkhäuser, ob Sie Ihr Fahrzeug dort einstellen können. Auch finden Sie hier sofort die genaue Adresse, die Anzahl der Stellplätze und die maximale Fahrzeughöhe.